AGB Pandemie | kinderfestspiele
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Diese AGBs betreffen:

(für begleitende Lehrpersonen etc.)

zu A) Eintrittskarten für Privatpersonen

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei den Kinderfestspielen in Giebelstadt unbedingt noch einmal auf unserer Website, ob sich eventuell Änderung bezüglich des Sicherheits-und Hygienekonzepts ergeben haben.

Sofern sich die Auflagen ändern sollten, informieren wir Sie hier unverzüglich.

 

Stand: 09.Juli 2021

 

 

 

Testpflicht

 

Es besteht derzeit keine Testpflicht vor dem Besuch einer Theatervorstellung bei den Kinderfestspielen in Giebelstadt.

 

Maskenpflicht

 

Auf dem gesamten Festspielgelände gilt FFP2-Maskenpflicht. Sobald Sie Ihren Sitzplatz eingenommen haben, dürfen Sie die Maske jedoch absetzen. 

 

 

Einlass und Sitzplätze

 

Die Karten liegen für Sie an der Kasse bereit. Bitte achten Sie stets auf einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Gästen.

 

Sobald Sie Ihre Karten abgeholt haben, können Sie sich nach Kartenabriss in den Zuschauerraum begeben. Dort stehen unsere MitarbeiterInnen bereit, um Ihnen Ihre Sitzplätze zu zeigen. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Jahr aufgrund der Corona-Auflagen dazu gezwungen sind, die Sitzplätze im Voraus fest zu vergeben. 

Die Ihnen zugewiesenen Sitzplätze (unsere Mitarbeiter meinen es immer gut mit Ihnen!) können nicht getauscht werden. Bitte sehen Sie davon ab, selbst noch einmal die Sitzplätze zu wechseln.

 

Mindestabstand & Laufwege

 

Wir bitten Sie darum, stets einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Gästen einzuhalten. Dies gilt auf dem gesamten Festspielgelände - beim Warten an der Kasse, am Eingang zum Zuschauerraum, den Toiletten, den Verkaufsbuden und den Laufwegen, die wir nach Möglichkeit durch Personenleitsysteme im Einbahnstraßensystem führen.

Selbstverständlich achten wir bei der Platzvergabe auf den nötigen Abstand zwischen den Gästen!

 

 

Kontaktdaten

 

Die von Ihnen bei der Kartenbestellung angegeben Kontaktdaten werden von uns vier Wochen lang -nicht einsehbar für Dritte- aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Sollte es von behördlicher Seite aus im Falle einer COVID19-Erkrankung eines Zuschauers, den Darstellern oder des Personals zu einer Kontaktnachverfolgung kommen, so sind wir dazu verpflichtet, die von Ihnen hinterlegten Kontaktdaten Ihrer Kartenbestellung weiterzuleiten und Sie zu informieren.

 

Hygiene

 

Bitte achten Sie darauf, regelmäßig Ihre Hände zu desinfizieren. 

Desinfektionsmittelspender finden Sie in den Toiletten und auf dem Gelände verteilt.

 

 

Speisen und Getränke

 

Sie können wie gewohnt Eis, Snacks, Getränke und Kaffee auf unserem Nebengelände erwerben.

Bitte beachten Sie, dass der Verzehr von Speisen und Getränken allerdings ausschließlich auf den Ihnen zugewiesenen Sitzplätzen im Zuschauerraum erlaubt ist.

 

Krankheit & Kontakt zu COVID19-Fällen

Sollten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person mit COVID19 gehabt oder selbst Symptome entwickelt haben, bitten wir Sie inständig, von einem Besuch der Festspiele abzusehen.

 

 

Verstöße

 

Auch für uns war es eine enorme Herausforderung, die Festspiele unter diesen Auflagen stattfinden zu lassen. Doch wo ein Wille ist, ist auch ein Weg - gerade Familien, die durch Corona auf so vieles verzichten mussten, wollen wir endlich wieder etwas Schönes gönnen.  

Wir möchten Sie daher freundlich bitten, sich stets an die vorgegebenen Maßnahmen zu halten und den Anweisungen unseres Personals Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlung müssen wir entsprechend der uns vorliegenden Verordnungen konsequent handeln. Und das möchten wir vermeiden…

zu A
zu B) Schlechtwetterregelung / Ausfall einer Vorstellung:

Wir versuchen immer zu spielen, denn dazu sind wir ja da. Durch schlechtes Wetter kann es natürlich zu Verzögerungen, Unterbrechungen oder zum Abbruch einer Vorstellung kommen.

 

Sollte eine Vorstellung wegen schlechten Wetters nicht begonnen oder vor der Pause abgebrochen werden, haben unsere Zuschauer Anspruch auf Rückerstattung Ihres Eintrittsgeldes oder den Tausch Ihrer Karten zu einer anderen Vorstellung.

Dasselbe gilt natürlich auch, wenn eine Vorstellung beispielsweise durch Erkrankung eines Darstellers ausfallen muss.

Schlechtwetterregelung
zu C) Freikarten:

Nach wie vor gibt es bei den Kinderfestspielen Giebelstadt (und nur bei denen) die großzügigsten Freikartenregelungen. Für folgende Fälle sind Freikarten vorgesehen:

  • Lehrkräfte im Dienst (1 Freikarte pro 20 Kinder),

  • KindergärtnerInnen im Dienst (1 Freikarte pro 10 Kinder),

  • BetreuerInnen Schwerstbehinderter (1 Freikarte pro Schwerstbehinderten) 

  • Geburtstagskinder (bitte Ausweis nicht vergessen)

Zu C
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